KURZBESCHREIBUNG UNSERES SPORTVEREINS:
Die Vereinsgründung erfolgte 1996 aus einer Bürgerbewegung heraus, die Demonstrationen gegen die Schließung des Schwimmbades Lembeck organisiert hatte, als das Schwimmbad Lembeck von der Stadt Dorsten geschlossen werden sollte. Am 15. März 1997 wurde zwischen dem Verein Schwimmbad Lembeck e.V. und der Stadt nach langer Verhandlung ein Vertrag zur Übernahme des Schwimmbades in die private Trägerschaft abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt betreibt der gemeinnützige Verein ehrenamtlich das Schwimmbad, insgesamt also seit über 23 Jahren. Er ist für die Instandhaltung des Gebäudes ebenso wie für die komplette Wassertechnik verantwortlich und bietet neben Schwimmzeiten für die Mitglieder ein breites Kursangebot für Gäste jeden Alters (von Säuglingen bis zu Senioren) an. Der derzeitige Vertrag läuft bis zum 01.10.2036. Aktuell laufen Vertragsverhandlungen mit der Stadt für eine Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2045.
Der Einzugsbereich, aus dem unsere Kursteilnehmer kommen, umfasst den Landkreis Recklinghausen und reicht auch weit in die Landkreise Bottrop und Borken hinein.
In den zukünftigen Jahren sollen weitere große Investitionen sowohl in das Gebäude als auch in die Schwimmbad-Technik getätigt werden, um das Schwimmbad immer betriebsbereit zu haben, aber ebenfalls um technisch immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Nicht zuletzt soll durch solche Investitionen ebenfalls die energetische Ausstattung des Bades nachhaltig verbessert werden.
SO REAGIERT UNSER VEREIN AUF DIE CORONA-PANDEMIE:
Unser Bad war leider während des Corona-bedingten allgemeinen Lockdown geschlossen.
Jetzt sind wir aber wieder in Betrieb. Es gibt einen auf den Betrieb des Schwimmbades zugeschnittenen Pandemieplan, der z.B. eine bestimmte Personenzahlbegrenzung, Desinfektionsregelungen, Verhaltensregelungen bis hin zum Einbahn-System u.v.m. regelt.
Alle Kursangebote folgen diesen Regelungen, wobei die einzelnen Übungsleiter für die Umsetzung des Pandemieplanes verantwortlich sind.
HIERFÜR MÖCHTEN WIR DIE FÖRDERGELDER GERN VERWENDEN:
Die Fördergelder sollen für unsere zukünftigen Investitionsvorhaben verwendet werden, z.B.
– Abriss einer Glasbausteinwand und Ersetzung der Glasbausteine durch isolierte Fenster
– Erneuerung der Filteranlagen
– Erneuerung des Hubbodens (verstellbarer Boden von 0,30 m bis 1,80 m)
– Bauliche Instandsetzung
– Sanierung des Schwallwasserbeckens
– Erneuerung der Bodenbeläge
Insgesamt handelt es sich alleine für diese Maßnahmen um ein Investitionsvolumen von ca. 416.000 €.
Jetzt vom SpardaLeuchtfeuer erzählen: