§ 1 Wettbewerb „SpardaLeuchtfeuer“
1.1. Träger
Der Wettbewerb „SpardaLeuchtfeuer“ auf der Website www.spardaleuchtfeuer.de wird im Auftrag des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft mit Sitz in der Merheimer Straße 81 in 50733 Köln durchgeführt und veranstaltet. Die Fördergelder werden ausschließlich aus den Reinerträgen des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. ermöglicht.
1.2. Ablauf
Der Wettbewerb dauert vom 23. Juli bis zum 5.Oktober 2021. Bewerbungen sind vom 22. Juli bis zum 21. September 2021 möglich. Teilnahmeberechtigt sind alle im Sinne des § 52 Nr. 21 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannten Sportvereine aus dem Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG. Eine Teilnahme von Vereinen außerhalb dieses Kerngeschäftgebiets ist ausgeschlossen.
Jede Bewerbung wird von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft manuell geprüft und freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 2 und § 4 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen. Jeder Sportverein kann nur mit einer Bewerbung teilnehmen. Nach erfolgter manueller Freischaltung nimmt der jeweilige Verein an der Abstimmung teil. Die Abstimmung beginnt am Dienstag, 7. September 2021 um 09:00 Uhr und endet am Diesntag, 5. Oktober 2021 um 16:00 Uhr.
1.3. Förderung und Spendenstaffelung
Die 150 Förderpreise in Höhe von insgesamt 250.000 Euro werden im Rahmen einer kostenlosen SMS-Onlineabstimmung vergeben. Die Preise staffeln sich wie folgt:
1. Platz: 6.000 Euro
2. Platz: 5.000 Euro
3. – 4. Platz: 4.000 Euro
5. – 10. Platz: 3.500 Euro
11. – 20. Platz: 3.000 Euro
21. – 40. Platz: 2.500 Euro
41. – 60. Platz: 2.000 Euro
61. – 90. Platz: 1.500 Euro
91. – 120. Platz: 1.000 Euro
121. – 150. Platz: 500 Euro
Bei Stimmengleichheit wird der Platz entsprechend der Anzahl der Vereine mit derselben Stimmenanzahl mehrfach vergeben. Das entsprechende Preisgeld wird aufgeteilt, wobei die gesamte Fördersumme auf die Vereine mit derselben Stimmenzahl aufgeteilt wird. Die nachfolgenden Platzierungen verschieben sich entsprechend um die Anzahl gleichplatzierter Vereine.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Teilnahme
2.1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle im Sinne des § 52 der Abgabeordnung Nr. 21 als gemeinnützig anerkannten Sportvereine aus dem Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG (s. Karte). Eine Teilnahme von Vereinen außerhalb dieses Kerngeschäftgebiets ist ausgeschlossen. Die angebotene Sportart des Vereins muss vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als solche anerkannt sein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits die anerkannte Gemeinnützigkeit und ein entsprechender Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts vorliegen. Eventuell im Rahmen des Wettbewerbs erreichte Förderpreise werden ansonsten nicht gewertet.
Es werden keine Sportvereine gefördert, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen, rassistische oder diskriminierende Inhalte verbreiten oder auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ziel der gemeinwohlorientierten Spendenvergabe des SpardaLeuchtfeuers direkt oder indirekt schaden. Die Entscheidung über eine Förderung ist bis zur endgültigen Spendenauszahlung vorbehalten. Hieran ändert die Teilnahme an der Online-Abstimmung und deren Ausgang nichts.
2.2. Ansprechpartner
Die Vereine benennen einen Ansprechpartner, der für den Verein während des Wettbewerbs gegenüber den Organisatoren zuständig ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln und angesprochen werden zu dürfen. Der Ansprechpartner des Vereins gibt bei Bewerbung eine persönliche E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer mit tagsüber gegebener Erreichbarkeit an.
2.3. Einreichung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die Wettbewerbsseite www.spardaleuchtfeuer.de/bewerbung. Eine postalische oder telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Das Bewerberprofil kann nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Jeder Sportverein kann mit nur einem Bewerberprofil teilnehmen. Mehrfachregistrierungen werden gelöscht. Mit Einreichen der Bewerbung ist die IBAN des Vereinskontos anzugeben sowie eine aktuelle Bescheinigung der Gemeinnützigkeit (Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid) einzureichen, sodass im Fall einer Förderung eine Spende auch ausgezahlt werden kann. Da es sich hierbei um Reinerträge des Gewinnsparvereins handelt, sind die Spenden zweckgebunden. Erst wenn diese Bescheinigung eingegangen ist, kann die Bewerbung des jeweiligen Vereins in den Wettbewerb aufgenommen werden.
Bilder und Videos (per Einbettung über YouTube) können in die Vorstellung des Vereins eingebunden werden. Bilder sind auf die Dateigröße von 10 MB beschränkt. Videos müssen den Bestimmungen von YouTube oder Vimeo entsprechen. Der Verein trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die auf Bildern oder im Video zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben. Das Video darf zur Vermeidung von rechtlichen Konflikten keine Musik oder andere urheberrechtlich geschützten Inhalte beinhalten.
Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob das übermittelte Bild- und Filmmaterial den Anforderungen an Inhalte entspricht, wie sie in diesen Bestimmungen enthalten sind. Ausgeschlossen sind Inhalte, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig, anstößig oder unanständig sind oder anderweitig als störend empfunden werden können. Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft darf jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und nach ausschließlich eigenem Ermessen, solche Bilder oder Videos entfernen, die diese Bestimmungen verletzen.
2.4. Verwendung von Inhalten und Bildmaterial
Mit dem Absenden einer Bewerbung stimmen die Vereine zu, dass die überlassenen Unterlagen, Bilder und Videos im Rahmen der Spendenaktion SpardaLeuchtfeuer zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch den Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. sowie durch die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft genutzt werden dürfen.
2.5. Kosten
Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Eine Erstattung von möglichen Aufwendungen findet nicht statt.
2.6. Benachrichtigung
Die ermittelten Sportvereine mit den meisten Stimmen werden nach Ende des Abstimmungsverfahrens bzw. nach erfolgtem Juryentscheid zeitnah über die Spende in schriftlicher Form durch den Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. mit der offiziellen Spendenzusage informiert. Außerdem werden die Spendenempfänger öffentlich bekannt gegeben.
2.7. Spendenquittung
Nach Erhalt einer Spende verpflichtet sich der Sportverein, dem Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. binnen drei Monaten nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen und diese postalisch zu übermitteln.
§ 3 Abstimmung am Wettbewerb
Eine Person nimmt an der Abstimmung teil, indem sie manuell und ohne den Einsatz automatisierter Abstimmsysteme für einen der teilnehmenden Sportvereine abstimmt und hierfür manuell und eigenhändig die Buttons „Codes anfordern“ und „Codes eingeben“ im jeweiligen Profil anklickt.
Zur Teilnahme an der Abstimmung gibt der Nutzer auf dem Projektprofil eines Vereins eine Mobilfunknummer ein. An diese wird eine SMS mit drei Abstimmcodes versendet. Die Abstimmcodes sind nach Versand der SMS 48 Stunden gültig. Die drei Abstimmcodes entsprechen drei Stimmen, die in den darauf folgenden 48 Stunden beliebig auf ein bis drei Vereine verteilt werden können. Es können nur deutsche Mobilfunknummern teilnehmen. Der SMS-Empfang innerhalb der EU ist kostenlos.
Je Mobilfunknummer kann nur eine SMS mit Abstimmcodes versendet werden. Eine erneute Zusendung der SMS-Codes erfolgt auch bei Nicht-Einlösen der Abstimmcodes nicht.
§ 4 Ausschlussgründe für Vereine vom Wettbewerb
1. Vereine, die materielle Anreize wie beispielsweise kostenlose Mitgliedschaften oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
2. Vereine, die die Teilnahmebedingungen unter § 1 Absatz 2 nicht erfüllen, also nicht gemeinnützig anerkannt sind oder außerhalb des Geschäftsgebietes der Sparda-Bank West eG liegen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
3. Vereine, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.
4. Vereine, deren Vorstand freie oder feste Mitarbeiter der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft sind, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
5. Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft ist berechtigt, Vereine, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen, vom Wettbewerb auszuschließen.
6. Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft ist berechtigt, einen Verein vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Dies kann ggf. die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.
§ 5 Verschiebung des Wettbewerbs
Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers oder eines Vereines verursacht wird, kann die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Haftung
1. Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an dem vom Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. gestifteten Gewinn haftet die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft nicht.
3. Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft haftet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
§ 7 Datenschutz
1. Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier abrufbar ist.
2. Die teilnehmenden Personen können die gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit durch Anfrage an die Adresse Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Merheimer Straße 81, 50733 Köln oder eine E-Mail an die Adresse datenschutz@socialvalue.de einsehen und korrigieren lassen. Diese vorgenannte Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber der Social Value GmbH an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Adresse hilfe@socialvalue.de widerrufen werden.
§ 8 Unzulässige Inhalte
Vereine verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Bilder in ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Bilder verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässigkeiten sind im Folgenden aufgeführt:
1. Recht am eigenen Bild: Wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten dürfen Aufnahmen von Personen, Markenartikeln oder öffentlichen Gebäuden erst dann verwendet werden, wenn die Betroffenen die Nutzung bewilligt haben bzw. wenn die Zustimmung der Berechtigten eingeholt wurde. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.
2. Urheberrechte: Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn der/die Teilnehmer/in zur Nutzung berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der/die Teilnehmer/in der-/diejenige ist, der/die das Foto angefertigt hat oder wenn er/sie die Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt hat. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, etc. und Fotos aus anderen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke, seien es Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc.. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte von dem/der Urheber/in oder sonstigen Berechtigten eingeholt hat.
Die Social Value GmbH ist berechtigt, im Falle einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen Teilnehmers bis zur Klärung des Sachverhalts von der Wettbewerbsseite zu entfernen.
Sollten Sie eine Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten melden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht an hilfe@socialvalue.de.
§ 9 Sonstiges
1. Die Sieger des Wettbewerbs „SpardaLeuchtfeuer 2021“ können von der Sparda-Bank West eG und der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht werden.
2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs:
Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Herr Lukas Dopstadt, Merheimer Straße 81, 50733 Köln
siehe auch: www.socialvalue.de/impressum